Druckversion
Dieser Text ist ein Artikel der Kategorie:
20-11-03

Ortwin Schweitzer: Europa wohin?

Zum Gottesbezug in der Präambel der neuen europäischen Verfassung...


Von Ortwin Schweitzer - Gebetsinitiative Wächterruf

Präambeln dienen in der Regel als Einleitung, um auf die konkreten Regelungen hinzuweisen und sie in einen erweiterten Kontext zu stellen. Daher ist die Frage, was in der Präambel steht bzw. nicht steht, für die Auslegung und das Verständnis eines Dokuments von nicht unerheblicher Bedeutung.

Der Kampf um jedes Wort in der Präambel der neuen europäischen Verfassung wird von daher verständlich. Wie schon bei der Charta wurde auch bei der Verfassung bis zuletzt um jede Formulierung gerungen, denn die Rechtspraxis zeigt, dass die Präambel das Vorzeichen für die Interpretation der "konkreten Regelungen" darstellt. Europa nur "religiös" oder "christlich"?

Trotz vieler und guter Argumente für einen klar ausgesprochenen Bezug der Präambel auf den von Europa durch Jahrhunderte hindurch verehrten Gott der Bibel, war es den Befürworten nicht möglich, die Formulierung "jüdisch-christliche Überlieferung" oder "christliches Erbe" oder "Gott" zu verankern. Stattdessen folgte der Konvent mehrheitlich dem Vorschlag, wie er von Präsident Giscard d'Estaing eingebracht wurde:

" In dem Bewusstsein, dass der Kontinent Europa ein Träger der Zivilisation ist und dass seine Bewohner, die ihn seit den Anfängen der Menschheit in immer neuen Schuhen besiedelt haben, im Laufe der Jahrhunderte die Werte entwickelt haben, die den Humanismus begründen: Gleichheit der Menschen, Freiheit, Geltung der Vernunft (2. Fassung), [Vorrang der Vernunft (i. Fassung)], ...
Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, die - in seinem Erbe weiter lebendig -die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechtes in der Gesellschaft verankert haben ...
Sind die Hohen Vertragspartner nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmacht wie folgt übereingekommen ..." (es folgen die §§ der Verfassung).


Der Wechsel von "Vorrang" zu "Geltung der Vernunft" ist nur eine Abschwächung, bedeutet aber in der Sache keine Veränderung. So bedeutet Vorrang "Vorherrschaft" und Geltung "Herrschaft". Die antithetische Position zum christlichen Gottesbezug bleibt aber unverändert.


Beurteilung der Präambel

Die nun folgenden Beurteilungen der Präambel mögen manchem scharf erscheinen. Man möge sie aber vorurteilsfrei prüfen, inwieweit sie nicht zutreffen.


Die Religion der Vernunft

1.1 Es ist mir bewusst, dass die Aufklärung seit 250 Jahren unsere Kultur und Bildung prägte und prägt. Neu aber ist, dass nun Humanismus und Rationalismus in "Verfassungsform" für ganz Europa formuliert und somit allgemein verbindlich werden sollen. Und das exklusiv! So etwas hat vor Gott Bedeutung. Nicht nur vor Menschen!

1.2 Die vorgeschlagene polnische Formulierung des Gottesbezuges einerseits abzulehnen, andererseits aber statt "Gott" die "Vernunft" hervorzuheben, ist wider-göttlich und theologisch gesprochen "Abgötterei"! Gott abzusetzen und irgendetwas anderes in dieser Welt an seine Stelle in der Werteskala zu setzen, nennt die Bibel seit den Tagen des goldenen Kalbes (2, Mose 32) "Götzendienst". Und Paulus schreibt (Rom 1,21): "Obwohl sie von Gott wussten, haben sie ihn nicht als Gott gepriesen, noch ihm gedankt!"

Die Vernunft ist nach biblischer Erkenntnis eine herausragende, aber eben eine Gabe Gottes an den Menschen. Dem Schöpfer gebührt dafür Dank. Es gilt darum: Vernunft ist eine gute Gabe Gottes, aber kein Gottesersatz! Es steht nicht die gute Funktion der Vernunft zur Debatte, sondern die "Gott" ausschließende Wirkung des Vernunftbegriffs. Dies tut die Präambel aber faktisch, indem sie die Nennung "Gottes" für nicht mehrheitsfähig erklärt, dafür aber der Vernunft eine Priorität einräumt. Es zeigt sich daran, dass hier "Vernunft" und "Humanismus" (s. u.) exklusiv gebraucht werden d. h. in Wahrheit Kampfbegriffe sind. Wir Christen müssen uns hier energisch zur Wehr setzen. Diese Werteskala ist für Christen inakzeptabel! Und bleibt es.


Wo denn sonst, wenn nicht hier, ist für Christen der "Status confessionis", der Bekenntnis-Notstand gegeben? Immer wieder haben Kirchen und Christliche Parteien nach dem 2. Weltkrieg zu "Bekenntnis-Märschen", Lichterketten und Friedens-Demos aufgerufen, was Wirkungen hatte bis hin zum Mauerfall 1989 in Berlin. Immer ging es dabei aber um "etwas": gegen die Wiederbewaffnung Deutschlands; für die Freiheit der DDR; für den Frieden im Irak etc. Nun aber geht es nicht mehr um "etwas", sondern um Gott selbst, um Seinen Namen in dem vereinten Europa. "Vater unser im Himmel: Dein Name werde geheiligt"!

1.3 Die Aufklärung und aller A-Theismus, der ihr entsprang, hat sich immer wieder etwas darauf zugute getan, die Kirchen im Speziellen (Voltaire: "ecrasez l'infame!") und den christlichen Glauben im Allgemeinen zu kritisieren (Glaube als selbstverschuldete Unmündigkeit der menschlichen Vernunft). Bis in die heutige Zeit reicht die Religionskritik des Atheismus. Die Argumentation der Präambel offenbart aber, dass dieser religionskritische A-Theismus selber "Religion" ist, indem er "Gott" ersetzt durch die Vernunft als normativen H och st-Begriff des menschlichen Lebens. Und daran "glaubt" man! Ohne einen obersten Leitbegriff kann eine Gesellschaft nicht existieren. Man glaubt und hofft, dass die Vernunft das Zusammenleben der Menschen in Europa regeln könne. Wenn das nicht auch "Religion" ist...

1.4 Ein wesentliches Moment in der Diskussion des Konvents war bei der Gottesfrage die als notwendig betrachtete Trennung von Staat und Kirche.

Kirchen sind Institutionen und damit Teil der Gesellschaft. Darum war es sinnvoll, in einigen der nachfolgenden Paragraphen die gesellschaftliche Position der Kirchen zu beschreiben in Rechten und Pflichten. Das geschieht so in allen europäischen nationalen Verfassungen und ist gut so.

1.4.1 Glauben an Gott aber ist eine persönliche Sache jedes EU-Bürgers und ist darum auch getrennt von der Frage der "Trennung von Kirche und Staat" zu behandeln. Der Glaube ist allgemein - darum gehört er in die Präambel; die Kirchenzugehörigkeit ist speziell - darum muss sie im Paragraphenwerk der Verfassung geregelt werden.

Eine Vielzahl von Umfragen zeigt, wie viele Menschen "an einen Gott glauben" in allen individuellen Ausprägungen, ohne aber in eine Kirche zu gehen. Gerade auch diese "Gottgläubigen", die keiner Kirche angehören, müssen bei dieser Entscheidung im Blick sein, selbst wenn sie sich nicht eigens zu Wort melden.

1.4.2 Der Gottesbezug ist aber auch in dem Sinn noch "allgemein", als er einfach "zum ganzheitlichen Menschsein" dazu gehört. Dies ist eine Wahrheit, die allen Jahrhunderten des Abendlandes bis zur Aufklärung bewusst war. Es gehört zum Wesen auch des europäischen Menschen seit den Anfängen der Besiedlung, dass er "transzendiert", d.h. über sich hinaus fragt und verehrt. Seit der Aufklärung aber wird versucht, diese Urfähigkeit des Menschen durch den Rationalismus zu verdrängen, was aber bis heute nicht gelang (so wenig wie dem Kommunismus des 20. Jahrhunderts). Weil dies einfach nicht geht.

Eine zukunftsorientierte Europäische Verfassung muss daher ihren Bürgern die Möglichkeit der Transzendierung des Lebens durch eine Nennung des Namens "Gottes" offen halten. jeder Zeitanalytiker weiß, dass in der Postmoderne Menschen nicht mehr nach Humanismus und Vernunft, sondern nach Humanität und Sinnerfüllung fragen. Dem kommt auf jeden Fall das Wort "Gott" und sein Inhalt weit mehr entgegen, als jeder noch so klug präsentierte - Ismus. Es geht heute und künftig in Europa mehr um Glauben - wenn auch nicht unbedingt kirchlich gebundenen - als um Philosophie. Gerade die Entwicklung der euro-amerikanischen Kultur hat dies in den letzten zwei Jahrzehnten überdeutlich bestätigt in der Entstehung einer neuen Religiosität.

1.4.3 Und noch ein Argument sei genannt, weshalb trotz adäquater "Kirchenparagraphen" eine Erwähnung Gottes in der Präambel auch für strenge Laizisten begreifbar sein müsste.

Es geht in den Artikeln der Grundrechte um die Menschen als einzelne und um ihre Versammlungsfreiheit als Gruppe/ Kirche. In der Präambel aber geht es um Gott, um das Gegenüber zum Menschen. Wer dies unter der Kategorie von Staat und Kirche rubriziert, der ist mit seiner Gottesauffassung bei der Soziologie stehen geblieben. "Gott" lässt sich aber nicht in die soziologische oder kulturelle Kirchenecke drängen.

Man kann die Existenz Gottes leugnen. Man kann aber religions-phänomenologisch nicht leugnen, dass die drei Hochreligionen, die Europa prägten (Judentum und Christentum) bzw. beeinflussten (Islam), alle drei von einem Gott sprechen, der der Welt ein Gegenüber ist. Dies ist mit "Gott" in der Präambel gemeint, ob man an ihn glaubt oder nicht. Und dieser lässt sich nicht in "Kirche" einsperren und in Kirchenparagraphen regulieren.

Von daher hat der Laizismus letztlich kein Gegenargument gegen die Erwähnung Gottes in der Präambel, da es um Gott geht und nicht um "seine Leute" und deren Eingliederung in die staatlichen Ordnungen dieser Welt.

1.4.4 Jede Ethik eines Menschen basiert auf seinem Glauben, seiner Welt-Anschauung. Auch der Un-Glaube entwickelt seine Ethik. Was für den Einzelnen gilt, gilt summarisch auch für Gesellschaften.

Die Europäische Union will als eine Werte-Gemeinschaft erkennbar sein. Die Werte, die sie nennt, sind samt und sonders erwachsen aus der christlichen Glaubenstradition der Jahrhunderte.

Was bedeutet es von daher aber, den Gott, aus dessen Verehrung diese Werte erwuchsen, nicht zu erwähnen, die Werte aber beibehalten zu wollen? Antwort: Hier spielt sich zum wiederholten Mal der Trugschluss der Aufklärung ab: christliche Ethik, aber ohne Gott.

Der Laizismus versucht, diese selbstverständliche und allgemein-menschliche Verbindung von Glauben und Ethik zu unterbinden durch die Verweigerung des Gottesnamens im Rahmen einer staatlichen Verfassung. Der logische Bruch dieser Inkonsequenz muss aufgezeigt und aufgehoben werden.

Es gilt die alte Weisheit: "Der Staat braucht etwas, was er nicht selber hervorgebracht hat." Das kommt nicht aus griechischem Geist, das ist christliche Staatsauffassung.

1.4.5 Man darf doch auch einmal ganz offen fragen, welche Ergebnisse der vor allem in Frankreich praktizierte Laizismus gezeitigt hat und welche Früchte das in Deutschland praktizierte Verhältnis von Staat und Kirche getragen hat. Es kann doch nicht von ungefähr sein, dass die Kirchen Wert darauf legten, dass in der europäischen Verfassung die nationalen, nicht laizistischen Verhältnisse und Regelungen zwischen Staat und Kirche beibehalten werden sollten. Diese scheinen für das gedeihliche Miteinander besser geeignet zu sein als die laizistische Trennung. Ist denn nicht überall im Leben ein freundliches Miteinander im Sinn einer "offenen Sym-phonie" fruchtbarer als ein stures Nebeneinander?

1.5 Weiter muss man sagen: der Vernunft diese "göttliche" Priorität zu geben, ist philosophiegeschichtlich un-vernünf-tig. Denn einer der größten Philosophen Europas, Immanuel Kant, hat schon 1781 in seinem Standardwerk "Kritik der reinen Vernunft" kritisch der Vernunft ihre Grenzen gewiesen: dass sie nämlich nichts über die Existenz Gottes aussagen kann, weder ihn positiv "beweisen", noch ihn negativ "bestreiten" kann. Von daher ist es Un-Vernunft, die Vernunft an die Stelle Gottes zu setzen, an den Kant im Übrigen persönlich glaubte. Gottesglaube und Vernunft sind nach Kant keine Gegensätze, sondern verschiedene Wege der Erkenntnis: die Vernunft erkennt die Dinge der Vernunft, der Glaube aber erkennt Gott. Wo ist das Problem?

1.6 Für den Welt-Beglückungs-Optimismus der Aufklärung des 18. Jh. kann man noch Verständnis aufbringen. Einem Europa aber, das über zwei Jahrhunderte den lebendigen Gott in weiten Teilen abgeschrieben und dafür die Vernunft auf allen Gebieten inthronisiert hat und trotzdem zwei Weltkriege und den Holocaust erleben musste, einem solchen Europa diesen Glauben ungebrochen noch anbieten zu wollen - das ist nicht zumutbar.

Die Alternative heißt hier nicht, Zugeständnis einiger Paragraphen an die Kirchen, sondern die klare Nennung des Gottes, der verheißt: "Frieden auf Erden bei den Menschen seines Wohlgefallens" (Evangelium nach Lukas 2,14). Dies war der Grund, warum die Väter des deutschen Grundgesetzes nach dem Grauen des dritten Reiches "Gott" in die Verfassung aufnahmen. Sie spürten: Nur Menschen, die sich an Gottes Wohlgefallen orientieren und danach leben, werden den künftigen Frieden und die Freiheit in Europa sichern.

2. Der Humanismus und die Toleranz

"Humanismus" als solcher ist, wie der Name sagt, seit der Renaissance bewusst nicht auf Gott, sondern auf "die zentrale Stellung des Menschen" (Präambel) und seine Fähigkeiten bezogen - an oberster Stelle dabei seine Vernunft. Wie schon erwähnt, sind Humanismus und Vernunft hier Kampfbegriffe, denn offensichtlich tabuisieren sie die Nennung der christlichen Tradition - Warum? Weil sie historisch betrachtet gar nicht zum christliche "Werte-Strom" gehören, da sie aus dem Widerspruch zur christlichen Botschaft entstanden sind. So "schöpfen" sie zwar noch aus dem Werte-Strom "religiöser Überlieferung" - wie die Präambel es ausdrückt - aber statt deren Quelle zu nennen, machen sie sich selber zur Quelle, zum Ursprung aller Werte.

Der "Humanismus" wird in der Präambel gleich zweimal erwähnt (als Nomen und als Adjektiv), während der christliche Glaube weder als Nomen ("Gott") noch als Adjektiv ("christlich") Erwähnung findet. Stattdessen erscheint nur ein dürftiges "religiös". Das Wort "christlich" sollte wohl vermieden werden, weil die EU ja "kein Christenclub" sein solle.

Diese Entscheidung berührt einen schon merkwürdig, wenn man bedenkt, dass das "Christliche" diesen Kontinent bis in seine tiefsten Werte seit 2000 Jahren prägt, der Humanismus aber erst seit 500 Jahren, also noch relativ jung ist bzw. mit der Aufklärung gar erst seit ca. 250 Jahren wirksam ist.

Noch ist die europäische Verfassung nicht endgültig verabschiedet. So können wir uns noch mit Briefen an die Verantwortlichen für einen Gottesbezug einsetzen. Schreiben Sie z.B

Zusammen mit vielen Anderen Bürgern Europas habe ich den Wunsch und unterstütze deshalb die Bemühungen, dass in der Präambel der neuen europäischen Verfassung der Name Gottes deutlich erwähnt wird. Ich tue dies aus der inneren Überzeugung und dem Glauben heraus, dass alle fähigkeiten des Menschen und alle seine hohen Werte ihren Ursprung in Gott, dem Schöpfer, haben.

Ich akzeptiere dabei ausdrücklich, dass es neben mir Menschen gibt mit anderer Auffassung und Weltanschauung, umgekehrt gehe ich aber von einem gleichen Maß an Toleranz und freundlicher Akzeptanz mir gegenüber aus.


Adressen: Bundeskanzler Gerhard Schröder, Willy-Brandt-Str.1, 10557 Berlin

Bundespräsident Johannes Rau, Spreeweg 1, 10557 Berlin

Bundesaußenminister Joschka Fischer, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin



Aus: Europa wohin?, von Ortwin Schweitzer, Adoramus-Gemeinschaft e.V., mit freundl. Genehmigung

mehr Information...


***********************************************************
Ein Artikel von www.glaube.de
Veröffentlichungen im Internet oder in Print bedürfen der vorherigen
Genehmigung der Autoren bzw. Glaube.de.
Textbearbeitung: Diana Bauer / Redaktionsleitung
***********************************************************
Autor: Ortwin Schweitzer 
Herausgeber: Dr. Arnd Kischkel, www.gebetswaechter.de
Foto: Foto: www.sxc.hu - the leading free stock photosite
***********************************************************

Nach oben



Name:
E-Mail:
[15:06:27] [CoCo new media] Martin Bauer: